Bekanntmachung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer frühzeitigen öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Der Marktgemeinderat des Marktes Münsterhausen hat am 13. Januar 2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kiesabbau Hagenmähder - Fl.Nr. 2595, Gemarkung Münsterhausen“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 12 BauGB beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung.

Der räumliche Geltungsbereich ist in beiliegendem Übersichtslageplan dargestellt und umfasst eine Fläche von ca. 23.425 m². Das Plangebiet befindet sich im Süden des Marktes und liegt randlich bestehender und gesicherter Abbauflächen im Mindeltal.
Der räumliche Geltungsbereich beinhaltet vollständig das Grundstück mit der Flur-Nr. 2595, Gemarkung Münsterhausen.
Anlass ist die Entwicklung von Abbauflächen zur standortnahen Rohstoffgewinnung. Ziel ist die Erweiterung bzw. vollständige Ausnutzung von (bereits teilweise rechtlich gesicherten) Abbauflächen nach Norden zur Gewinnung von Kies durch Nass-Ausbaggerung.
Der Marktgemeinderat des Marktes Münsterhausen hat in der Sitzung vom 13. Januar 2025 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kiesabbau Hagenmähder - Fl.Nr. 2595, Gemarkung Münsterhausen“ in der Fassung vom 13. Januar 2025, bestehend aus Teil A (Planzeichnung), Teil B (Textliche Festsetzungen und Hinweise), Teil C (Begründung mit Anlagen 1 bis 3 und Umweltbericht) und Teil D (Vorhaben- und Erschließungsplanung bestehend aus Erläuterungsbericht, Abbauplan, Rekultivierungsplan und Schnitte) gebilligt.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kiesabbau Hagenmähder - Fl.Nr. 2595, Gemarkung Münsterhausen“ in der Fassung vom 13. Januar 2025, bestehend aus Teil A, Teil B, Teil C und Teil D, liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Verwaltungsgemeinschaft Thannhausen, Edmund-Zimmermann-Straße 3, 86470 Thannhausen.
vom 29.01.2025 bis einschließlich 03.03.2025,
während der allgemeinen Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:15 Uhr
- Dienstag und Donnerstag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Mittwoch 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
öffentlich aus. Zusätzlich zur Auslegung werden der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen während der o. g. Veröffentlichungsfrist auch im Internet unter www.muensterhausen.de/bauleitplanung-muensterhausen-1 veröffentlicht.
Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB kann sich die Öffentlichkeit in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.
Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Verwaltungsgemeinschaft Thannhausen (bauleitplanung.vgem@thannhausen.de) zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Bebauungsplan Vorentwurf - Kiesabbau Hagenmähder - Fl.Nr. 2595, Gemarkung Münsterhausen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Münsterhausen den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Informationen über die Verarbeitung von Daten und Rechte bei der Verarbeitung von Daten können auch im Internet unter https://www.vg-thannhausen.de/datenschutz-hinweise eingesehen bzw. abgerufen werden.
Markt Münsterhausen, 21.01.2025, gez. Erwin Haider, Erster Bürgermeister