Bebauungsplan „1. Änderung Rehgarten“, Ortsteil Burg;
Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf
Der Stadtrat der Stadt Thannhausen hat in seiner Sitzung vom 28.02.2023 beschlossen, den Bebauungsplan für das Gebiet „1. Änderung Rehgarten“, OT Burg, aufzustellen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen des § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) i.V.m. § 13 Absatz 2 und 3 Satz 1 BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Entsprechend den Regelungen des § 13 a BauGB wird von den Vorgaben zum vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB Gebrauch gemacht und keine frühzeitige Erörterung und Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Zudem wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen, da die zulässige Grundfläche im Sinne von § 19 Abs. 2 BauNVO unter 20.000 m² liegt. Abgesehen wird zudem von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB.

Mit den Planungsleistungen wurde das Architekturbüro Glogger, Balzhausen, beauftragt.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung sowie Satzung mit Begründung in der Fassung vom 25.04.2023 wird gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB in der Zeit
vom 19.05.2023 bis 21.06.2023
bei der Verwaltungsgemeinschaft Thannhausen, Edmund-Zimmermann-Straße 3, 86470 Thannhausen, Zimmer 2.05, während der Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die o.g. Unterlagen des Entwurfs (Planzeichnung, Satzung mit Begründung) sind während der o.g. Frist zusätzlich in das Internet unter www.thannhausen.de/bauleitplanung-thannhausen-1 eingestellt.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen in Text oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Thannhausen den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Informationen über die Verarbeitung von Daten und Rechte bei der Verarbeitung von Daten können auch im Internet unter https://www.vg-thannhausen.de/datenschutz-hinweise eingesehen bzw. abgerufen werden.
Thannhausen, 08.05.2023, gez. Alois Held, 1. Bürgermeister