Am 13. Dezember 2020 fand die Verkehrsfreigabe unserer neuen Ortsumfahrung statt. Im Zuge dieser Baumaßnahme hat das Landratsamt Günzburg als zuständige Enteignungsbehörde in 2013 die Einleitung eines Unternehmensverfahrens beantragt. Die Planungen der Ortsumfahrung wurden durch ein Bauleitplanungsverfahren des Marktes Münsterhausen im Jahr 2013 rechtswirksam. 2019 war Baubeginn der Ortsumfahrung und in 2021 sollen die restlichen Arbeiten abgeschlossen werden.
Unserer Flurneuordnung hilft den Landwirten, für ihre Wettbewerbsfähigkeit die Arbeitszeit zu verringern und Kosten zu sparen. Dazu sollen nun die teilweise zersplitterten Grundstück zusammengelegt werden. Feldwege werden ausgebaut oder Wege entfallen. Gleichzeitig wird aber auch die Landschaft im öffentlichen und gemeinschaftlichen Interesse gestaltet. Dieses Unternehmensverfahren ermöglicht eine effiziente, schnelle und kostengünstige Neueinteilung des Grundbesitzes nach den heutigen Erfordernissen, Bereinigung von Landnutzungskonflikten, Schaffung günstigerer Besitzverhältnisse, eine Vermessung der Grundstücke, Verbesserung der Wegeverhältnisse und Senkung der Maschinen- und Betriebskosten. Ziel ist es die Nachteile für Natur, Landschaft und die landwirtschaftlichen Betriebe zu verringern, die im Zusammenhang mit der Großbaumaßnahme entstanden sind.
Zur Durchführung einer Flurneuordnung bilden die Grundeigentümer die Teilnehmergemeinschaft (TG), eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Teilnehmergemeinschaft übernimmt verantwortlich die Planung und Durchführung der Projekte. Das heißt, eine umfassende Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bzw. Grundstückseigentümer ist auch gesetzlich verankert. Gesetzlich ist auch die Mitwirkung zur Berücksichtigung der öffentlichen Interessen geregelt.
Die Teilnehmergemeinschaft und der Markt Münsterhausen hoffen auf ein konstruktives Miteinander, damit die Ziele des „Gemeinschaftswerkes Flurneuordnung Münsterhausen IV“ zeitnah erreicht werden können.
Termin |
Art |
Ort |
Bemerkung |
ab 25. Mai 2021 |
Vermessung |
Trasse Ortsumfahrung |
beendet |
Mittwoch |
Teilnehmerversammlung |
Mehrzweckhalle der Grundschule |
beendet - Präsenz und online – schriftliche Einladung erfolgt |
ab Donnerstag |
Wertermittlungsergebnisse – Einsichtnahme bis zum 23.09.21 |
VGem Thannhausen - Rathaus Hr. Peter Thoma |
Weitere Info hierzu – siehe: Download unten |
ab 2. Nov. 2021 – jeweils Dienstag bis Donnerstag |
Wunschtermin-entgegennahmen |
Pavillon bei der Grundschule |
Termin und persönliche Einladung erfolgen rechtzeitig. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft bespricht mit jedem einzelnen Teilnehmer/Grundstücksbesitzer, wie sein Grundbesitz zweckmäßig neu eingeteilt werden kann. Es gibt bei diesem Termin keine Versprechen! |
Feb. 2022 |
Info-Schreiben |
Abdruck im Bürgerinfo |
Weitere Info hierzu – siehe: Download unten |
Mittwoch, den 24.8.2022 ab 19:30Uhr |
Teilnehmerversammlung mit Wahl |
Mehrzweckhalle der Grundschule |
Weitere Info hierzu – siehe: Download unten |
Dez. 2022 |
Info-Schreiben |
VGem Thannhausen - Rathaus |
Weitere Info hierzu – siehe: Download unten |
Jan. 2023 |
Info-Schreiben |
Abdruck im Bürgerinfo Schreiben an alle Teilnehmer |
Weitere Info hierzu – siehe: Download unten Link zu Unterlagen: |
Dokumente und weitere Infos:
Präsentation der Teilnehmerversammlung vom 08.09.21
Wunschtermin – Wunschentgegennahme:
Besprechung ohne Versprechen und Beschluss.
Die neue Grundstückseinteilung wird nicht einfach am grünen Tisch geplant. Ziel ist ein guter Kompromiss der einzelnen Wünsche, mit dem jeder zufrieden sein kann.
Schließlich wird eine Lösung angestrebt, die allen nützt und mit der alle gut leben können.
Das heißt aber auch: Zugeständnisse machen, die Meinung anderer respektieren und verstehen.
Bringen Sie daher nicht nur einen einzigen Vorschlag mit zum Wunschtermin. Stellen Sie auch gleich Alternativen vor, mit denen Sie einverstanden sein können.
Der Wunschtermin ist also eine erste Besprechungsrunde, ein Sammeln von Informationen und Anträgen. Entschieden wird erst später, wenn von allen Beteiligten die Anträge vorliegen. Dann können die Vor- und Nachteile für alle gerecht abgewogen werden.
Kommen Sie auf jeden Fall zum Wunschtermin!
Nehmen Sie Ihren Ehepartner, den Hofnachfolger und ggf. den Pächter mit. Als Grundeigentümer ist das für Sie vielleicht der wichtigste Abschnitt im Flurneuordnungsverfahren.
Bereiten Sie sich daher auf das Gespräch vor, machen Sie sich rechtzeitig Gedanken über:
- die weitere Entwicklung des Betriebes,
- klare Anträge mit Alternativvorschlägen und
- Verzicht auf Landabfindung gegen Geldausgleich oder über einen Zukauf.
Information zu den Verfahren der Ländlichen Entwicklung