FNP-Änderung SO Gemeinbedarfsfläche - Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Sondergebiet Gemeinbedarfsfläche nördlich der Grundschule“ in Münsterhausen Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf

Der Gemeinderat des Marktes Münsterhausen hat in seiner Sitzung vom 07.11.2022 beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Bereich „Sondergebiet Gemeinbedarfsfläche nördlich der Grundschule“ zu ändern.

 

Mit den Planungsleistungen wurde das Architekturbüro Glogger, Balzhausen, beauftragt.

 

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Planzeichnung und Begründung in der Fassung vom 12.06.2023 sowie Standortanalyse und Fachbeitrag Artenschutz, liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

 

 

vom 30.08.2023 bis 02.10.2023

 

 

bei der Verwaltungsgemeinschaft Thannhausen, Edmund-Zimmermann-Straße 3, 86470 Thannhausen, während der Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.

FNP SO Gemeindebedarfsfläche - Bild

 

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen mit aus.

 

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar: 

 

Die folgenden umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:

  • Grünordnerische Aussagen zur Aufstellung des Bebauungsplans
  • Begründung und Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans
  • eingegangene Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB bzw. Aussagen der Träger öffentlicher Belange

 

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden, auf Wasser, auf Klima und Luft, auf das Landschaftsbild sowie auf Kultur- und Sachgüter im Zuge des Bauleitplanverfahrens geprüft.

 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch

  • es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
    • Stellungnahme Landratsamt Günzburg – Abt. Immissionsschutz vom 12.04.2023.
    • Stellungnahme Landratsamt Günzburg – Abt. Wasserrecht vom 12.04.2023.
    • Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 08.12.2022.
    • Stellungnahme Regionalverband Donau-Iller, Ulm, vom 30.11.2022.
  • insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
    • wechselseitigen Beziehungen als auch die Auswirkungen der Immissionen zwischen dem Plangebiet und angrenzenden Gebieten und Anlagen.
    • Aussagen zu dem festgesetzten Überschwemmungsgebiet HQ 100 und HQ extrem der Mindel.
    • Durch die Bewirtschaftung der benachbarten landwirtschaftlich genutzten Flächen können Geruchs-, Lärm- und Staubimmissionen entstehen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen

  • es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
    • Stellungnahme Landratsamt Günzburg – Untere Naturschutzbehörde vom 12.04.2023.
    • Stellungnahme Bund Naturschutz in Bayern e.V., KG Günzburg, vom 03.12.2022.
  • insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
    • Hinweise auf die üblichen naturschutzfachlichen Belange, die zu berücksichtigen sind.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden

  • es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
    • Stellungnahme Landratsamt Günzburg – Abt. Wasserrecht vom 12.04.2023.
  • insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
    • Aussagen zur Niederschlagswasserbeseitigung.
    • Hinweise zum Bodenschutz und Bodenmanagement.
    • Hinweise zum Hochwasserschutz

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser

  • es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
    • Stellungnahme Landratsamt Günzburg – Abt. Wasserrecht vom 12.04.2023.
  • insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
    • Anforderungen Abwasserbeseitigung insbesondere Angaben zur Niederschlagswasserbewirtschaftung.
    • Hinweise zum Hochwasserschutz

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft

  • es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
    • bisher liegen noch keine Stellungnahmen vor

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

  • es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
    • Stellungnahme Landratsamt Günzburg – Abt. Immissionsschutz vom 12.04.2023.
    • Stellungnahme Landratsamt Günzburg – Untere Naturschutzbehörde vom 12.04.2023.
    • Stellungnahme Bund Naturschutz in Bayern e.V., KG Günzburg, vom 03.12.2022.
  • insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
    • Aussagen zur Standortwahl
    • Aussagen zur naturschutzfachlichen Bedeutung der Mindelaue

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- / Sachgüter

  • es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
    • bisher liegen noch keine Stellungnahmen vor

Neben den Umweltberichten liegen folgende umweltbezogenen Gutachten/ Aussagen aus:

  • Vergleichende Standortanalyse, Neubau Kindertagesstätte mit Krippenplätzen und Hortgruppe vom 15.02.2022, Proj. Nr. 21-048 des IB Daurer + Hasse, Stadtplaner, Buchloer Straße 1, 86879 Wiedergeltingen.
  • Artenschutzrechtliche Untersuchung nach § 44 (1) BNatSchG vom 06.07.2023, des biobüro schreiber, Dipl.-Biol. Ralf Schreiber, Washingtonallee 33, 89231 Neu-Ulm, Tel. Festnetz: 0731 / 72 90 651, Tel. mobil: 0163 71 69 073, Fax: 0321 23 928 946, Mail: bio.buero@gmx.de

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die o.g. Unterlagen des Entwurfs sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen sind während der o.g. Frist zusätzlich in das Internet unter www.muensterhausen.de/bauleitplanung-muensterhausen-1 eingestellt.

 

Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit der Erörterung der Planung und können Stellungnahmen vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen während der Auslegungsfrist bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Informationen nach EU Datenschutzgrundverordnung zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten:

Informationen über die Verarbeitung von Daten und Rechte bei der Verarbeitung von Daten können im Internet unter https://www.vg-thannhausen.de/datenschutz-hinweise eingesehen bzw. abgerufen werden.

 

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

 

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

 

Thannhausen 21.08.2023, gez. Erwin Haider,1. Bürgermeister

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