Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts im April 2018 musste die Grundsteuer grundlegend reformiert werden. Die Grundsteuerreform wurde zum 01.01.2025 wirksam. Den Eigentümern der Grundstücke im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Thannhausen werden die neuen Grundsteuerbescheide Mitte Januar zugestellt, die erste Fälligkeit der Grundsteuer ist wie gewohnt zum 15.02.2025.
Die Grundsteuerhebesätze für 2025 wurden wie folgt festgesetzt:
Stadt Thannhausen: 340% Grundsteuer A und 340% Grundsteuer B
Marktgemeinde Münsterhausen: 435% Grundsteuer A und 280% Grundsteuer B
Gemeinde Balzhausen: 370% Grundsteuer A und 330% Grundsteuer B
Berechnungsgrundlage für die von den Gemeinden festgesetzte Grundsteuer sind auch die von den Finanzämtern festgesetzten Grundsteuermessbeträge. Diese wurden von den Finanzämtern auf Grundlage der Grundsteuererklärungen der Eigentümer berechnet. Auf diese Berechnung der Grundsteuermessbeträge durch die Finanzämter haben die Gemeinden keinen Einfluss.
Sind Sie der Ansicht, der Grundsteuerbescheid wäre fehlerhaft in Bezug auf den neuen Grundsteuerbetrag, bitten wir Sie, zunächst den vom Finanzamt erlassenen Bescheid über den Grundsteuermessbetrag zu überprüfen. Sollten sich hierbei Unstimmigkeiten beim Grundsteuermessbetrag ergeben, wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Günzburg unter nachfolgenden Kontaktdaten:
Finanzamt Günzburg
Schloßplatz 3
89312 Günzburg
Telefon: 08221 / 902-0
Die Gemeinden können keinen Einfluss auf die von den Finanzämtern festgesetzten Grundsteuermessbeträge (Grundlagenbescheide) nehmen und sind verpflichtet, diese als verbindlich anzusehen. Eine Änderung des Grundsteuerbescheides im Falle eines fehlerhaften Grundsteuermessbetrages kann nur erfolgen, wenn die Gemeinde eine Änderungsmitteilung des Finanzamtes erhält.
Informationen rund um die Grundsteuerreform erhalten Sie auch vom Bayerischen Landesamt für Steuern unter der Nummer 089 / 30 70 00 77.
Da die von den Finanzämtern festgesetzten Grundsteuermessbeträge teilweise erheblich von den alten Messbeträgen abweichen, weichen natürlich auch die Beträge der Grundsteuer teils deutlich von den bisherigen Beträgen ab. Manche Eigentümer zahlen deutlich weniger, andere dagegen deutlich mehr Grundsteuer als noch in 2024, was der neuen Berechnungssystematik des Grundsteuermessbetrags geschuldet ist.