Öffentlichkeitsbeteiligung zum INSEK der Stadt Thannhausen

Öffentliche Bekanntmachung über die Aufstellung des Integrierten Nachhaltigen Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (INSEK) mit Fortschreibung der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) für die Innenstadt gem. §141 BauGB der Stadt Thannhausen und die Möglichkeit der Öffentlichkeit, sich über die über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich zur Planung zu äußern

Der Stadtrat der Stadt Thannhausen hat in der Sitzung vom 29.04.2025 den Entwurf des Integrierten Nachhaltigen Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (INSEK) mit Fortschreibung der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) für die Innenstadt gem. § 141 BauGB (in der Fassung vom 17.04.2025 mit Erläuterungs- und Anlagenbericht) gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 137 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 139 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 1 bis 3 und 5 BauGB durchzuführen.

 

Anlass:

Die Stadt Thannhausen treibt bereits seit 1989 die Sanierung der Innenstadt mithilfe der Städtebauförderung voran. Grundlage hierfür bildeten die „Vorbereitenden Untersuchungen“ aus dem Jahr 1987.

 

Um private Investitionen innerhalb des Sanierungsgebiets zu erhöhen, hat die Stadt Thannhausen gemeinsam mit der Regierung von Schwaben ein kommunales Förderprogramm aufgelegt.

 

Weiterführend wurden im Jahr 1990 Feinuntersuchungen / Rahmenplan Verkehrsflächen, 2008 ein Einzelhandelskonzept, 2011 ein Rahmenplan und 2018 eine Gestaltungsfibel für Maßnahmen im kommunalen Förderprogramm erstellt.

 

2011 wurde zudem ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzepts, kurz ISEK, aufgestellt. Das ISEK ist ein ganzheitliches Instrument zur Steuerung der Stadtentwicklung in ihren grundsätzlichen Zügen. In ihm sollen Entwicklungslinien aufgezeigt sowie Entwicklungskonflikte rechtzeitig erkannt und vermieden werden. Außerdem werden Ziele und Maßnahmen definiert, die im Rahmen der Städtebauförderung umzusetzen sind.

 

Die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) für das Sanierungsgebiet „Innenstadt“ sollen nun auf ihre Aktualität hin überprüft und, wo erforderlich, fortgeschrieben werden. Als strategische Grundlage soll zudem ein aktuelles ISEK erstellt werden. Die ökologischen Herausforderungen insbesondere des Klimawandels verlangen eine verstärkte Einbindung von Nachhaltigkeitsaspekten in die Stadtentwicklung. Aus diesem Grund wird das ISEK um den Begriff der Nachhaltigkeit zum „INSEK“ erweitert werden.

 

Das INSEK soll mit dem Blick auf die Gesamtstadt, unter Fokussierung des Stadtzentrums, strategische Zielaussagen sowie Projektschwerpunkte für die zukünftige Entwicklung bündeln sowie bereits definierte Ziele und Maßnahmen im Hinblick auf ihre Gültigkeit überprüfen und in das Konzept integrieren.

 

Die Stadt Thannhausen hat im Jahr 2024 das Büro Haines-Leger Architekten + Stadtplaner BDA aus Würzburg mit der Erarbeitung des Konzepts beauftragt. Im Rahmen des partizipativen Konzepts fand bereits eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit wie auch der Verwaltung und der Politik statt. Diese ist im Anlagenbericht dokumentiert.

 

Mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 137 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 139 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 1 bis 3 und 5 BauGB sollen final evtl. Hinweise und Anregungen in das Konzept aufgenommen werden. Im nächsten Schritt soll das Konzept im Stadtrat beschlossen und ein neues Sanierungsgebiet mit Sanierungssatzung gem. § 142 BauGB förmlich festgelegt werden.

 

Damit ist die Grundlage für die nächsten 15 Jahre Stadtentwicklung und Stadtsanierung mit Unterstützung der Städtebauförderung geschaffen.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. gem. § 137 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Entwurf des Integrierten Nachhaltigen Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (INSEK) mit Fortschreibung der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) für die Innenstadt gem. § 141 BauGB in der Fassung vom 17.04.2025 mit Erläuterungs- und Anlagenbericht kann in der Zeit vom

 

12.05.2025 bis einschließlich 13.06.2025

 

im Verwaltungsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Thannhausen, Edmund-Zimmermann-Straße 3, 86470 Thannhausen, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bauamt im 2.Obergeschoss, Zimmer 2.05

 

Mo: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 08:00 - 12:15 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Mi: 08:00 - 12:15 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

Di: 08:00 - 12:15 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Fr: 08:00 - 12:15 Uhr

 

eingesehen werden. Zusätzlich sind die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Thannhausen unter

 

https://www.thannhausen.de/bauleitplanung-thannhausen-1

 

zu jedermanns Einsichtnahme veröffentlicht.

 

Es wird gebeten, die Stellungnahmen möglichst in elektronischer Form per E-Mail an bauamt@thannhausen.de zu übermitteln. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch per Post an die Stadt Thannhausen, Amt 3 - Bauamt, Edmund-Zimmermann-Straße 3, 86470 Thannhausen sowie schriftlich oder mündlich zur Niederschrift oder telefonisch unter Tel.: 08281 901-22 zur Niederschrift abgegeben werden.

 

Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

 

Der Billigungsbeschluss des INSEK mit VU wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

 

Der Beschluss, die Öffentlichkeit gemäß gem. § 137 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB über die Möglichkeit zu informieren, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich zur Planung zu äußern, wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Informationen über die Verarbeitung von Daten und Rechte bei der Verarbeitung von Daten können auch im Internet unter https://www.vg-thannhausen.de/datenschutz-hinweise eingesehen bzw. abgerufen werden.

 

Stadt Thannhausen, den 07.05.2025

 

 

Alois Held, Erster Bürgermeister 

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