Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege stellt der Hauptpflegeperson eines pflegebedürftigen Angehörigen jeweils drei FFP2-Masken kostenfrei zur Verfügung.
Wer bekommt Masken:
Die Hauptpflegeperson des pflegebedürftigen Angehörigen.
Der Pflegebedürftige muss seinen Wohnsitz im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Thannhausen haben.
Wie viele Masken bekommt die Hauptpflegeperson:
3 Schutzmasken
Ab wann können die Masken abgeholt werden:
Montag, den 25.01.2021
Wo bekommen Sie Ihre Maske:
Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Thannhausen,
Edmund-Zimmermann-Straße 3,
86470 Thannhausen
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 Uhr – 12:15 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr – 12:15 Uhr 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr – 12:15 Uhr 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr – 12:15 Uhr 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr – 12:15 Uhr
Was müssen Sie mitbringen:
Eigenes Ausweisdokument und Schreiben der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades.