Herzliche Einladung an alle Seniorinnen, Senioren und Interessierte zur Sankt Martins Feier am Mittwoch, 13.11.2024 um 14:00 Uhr im Pfarrheim mit Kaffee und Kuchen. Es finden auch die Jahresversammlung und die Neuwahlen der Vorstandschaft statt. Für musikalische Umrahmung ist gesorgt. Die Organisatoren freuen sich über zahlreiche Teilnehmer/innen.
Der traditionelle Gottesdienst sowie die anschließende Gedenkfeier zu Ehren des Volkstrauertages am Sonntag, den 19.11.2023, findet dieses Jahr in der Pfarrkirche Münsterhausen statt.
Treffpunkt an der Frauenkirche
Abmarsch zur Pfarrkirche 09:30 Uhr
Beginn Gottesdienst 10:00 Uhr
Die Gedenkveranstaltung mit Kranzniederlegung für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft findet nach dem Gottesdienst vor dem Kriegerdenkmal statt. Die Vereinsabordnungen sind im Anschluss ins Gasthaus Hartinger eingeladen.
Bei Verdacht auf Rattenbefall können Sie dies im Rathaus in Thannhausen unter der Telefonnummer: 08281/901-9 oder per Mail an sozial.vgem@thannhausen.de bis spätestens 21.11.2024 melden.
Bediensteten der Firma ist der Zugang in Begleitung des Hausbesitzers oder dessen Vertreter zu gestatten. Die Kosten der Rattenbekämpfung trägt die Stadt Thannhausen.
Die Bekämpfungsmittel sind von der Biologischen Bundesanstalt in Braunschweig geprüft und zugelassen. Die Techniker der Firma besitzen die Sachkunde laut Pflanzenschutzgesetz und Sachkenntnis nach der Gefahrstoffverordnung.
Um eine erfolgreichen Bekämpfung zu erzielen, ist die Meldung aller befallenen Gebäude erforderlich.
Bei Verdacht auf Rattenbefall können Sie dies im Rathaus in Thannhausen unter der Telefonnummer: 08281/901-9 oder per Mail an sozial.vgem@thannhausen.de bis spätestens 22.11.2024 melden.
Bediensteten der Firma ist der Zugang in Begleitung des Hausbesitzers oder dessen Vertreter zu gestatten. Die Kosten der Rattenbekämpfung trägt der Markt Münsterhausen.
Die Bekämpfungsmittel sind von der Biologischen Bundesanstalt in Braunschweig geprüft und zugelassen. Die Techniker der Firma besitzen die Sachkunde laut Pflanzenschutzgesetz und Sachkenntnis nach der Gefahrstoffverordnung.
Um eine erfolgreichen Bekämpfung zu erzielen, ist die Meldung aller befallenen Gebäude erforderlich.