Liebe Bürgerinnen und Bürger, im Rahmen des Unternehmensverfahrens „Münsterhausen IV“ steht ein wichtiger nächster Schritt bevor: Am 8. Oktober 2025 findet eine Teilnehmerversammlung statt. Diese Versammlung dient als Informationsveranstaltung zur Vorbereitung auf die offizielle Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans, die voraussichtlich im letzten Quartal 2025 erfolgen wird.
???? Was ist ein Flurbereinigungsplan?
Der Flurbereinigungsplan wird von der zuständigen Behörde erstellt. Er fasst alle Ergebnisse und Regelungen des Verfahrens zusammen – darunter:
- eine Übersicht über alte und neue Grundstücke,
- Informationen zu Eigentumsverhältnissen und Abfindungen,
- sowie Karten, Verzeichnisse und Abrechnungen.
???? Was erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer?
Jede Grundstückseigentümerin und jeder Grundstückseigentümer bekommt mit der Bekanntgabe:
? Auszug aus dem Flurbereinigungsplan ? Forderungsnachweis (Zu- und Abbuchungen von Flächen, Ausgleich in Land oder Geld) ? Abfindungsnachweis ? Abfindungskarte / neues Bestandsblatt
Zudem erhalten alle ein Infoblatt mit weiteren Erklärungen.
???? Was passiert mit bestehenden Belastungen?
Ein Belastungsnachweis (z.?B. bestehende Grundschulden) wird aktuell erstellt und ebenfalls berücksichtigt.
????? Und wie läuft die Anhörung?
15 Tage nach der Bekanntgabe des Plans findet ein offizieller Anhörungstermin statt. Dort können Sie Einwände und Widersprüche zum Inhalt des Plans einbringen. Wichtig: Nur im Anhörungstermin ist ein Widerspruch möglich – spätere Einwendungen sind ausgeschlossen.
Ihr Markt Münsterhausen – für Klarheit und Beteiligung im Flurneuordnungsverfahren!
???? Die persönliche Einladung zur Versammlung erfolgt separat. |