FNP - Nasskiesausbeute Burg IV - Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB

Bekanntmachung über die Aufstellung und frühzeitige öffentliche Auslegung der Änderung des Flächennutzungsplanes "Nasskiesausbeute-Burg IV", Stadt Thannhausen, Gemarkung Burg

 

Bekanntmachung über die Aufstellung einer Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer frühzeitigen  eröffentlichung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

FNP - Nasskiesausbeute Burg IV - Bild

Der Stadtrat der Stadt Thannhausen hat am 28. Oktober 2025 die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes "Nasskiesausbeute-Burg IV" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Aufstellung erfolgt mit Durchführung einer Umweltprüfung.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist in beiliegendem Übersichtslageplan dargestellt und umfasst eine Fläche von ca. 61.240 m². Das Plangebiet beinhaltet vollständig die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 747, 748, 749 und 751 sowie die Teilflächen der Grundstücke mit den Flur-Nrn. 750 und 750/1, jeweils Gemarkung Burg. Das Plangebiet befindet sich im Südwesten der Stadt Thannhausen, Gemarkung Burg und liegt zwischen bestehenden und gesicherten Abbauflächen.

 

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Rechtsgrundlage für den im Parallelverfahren aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Nasskiesausbeute-Burg IV“ geschaffen werden. Anlass ist die Entwicklung von neuen Abbauflächen zur standortnahen Rohstoffgewinnung. Ziel ist die Ausnutzung des Standortes zur Gewinnung von Kies durch Nass-Ausbaggerung in einem regionalplanerischen Vorranggebiet für den Abbau von Rohstoffen.

 

Der Stadtrat der Stadt Thannhausen hat in der Sitzung vom 28. Oktober 2025 den Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes "Nasskiesausbeute-Burg IV" in der Fassung vom 28. Oktober 2025, bestehend aus Teil A (Planzeichnung) und Teil B (Begründung und Umweltbericht) gebilligt.

 

Der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes "Nasskiesausbeute-Burg IV“ in der Fassung vom 28. Oktober 2025, bestehend aus Teil A und Teil B, liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Verwaltungsgemeinschaft Thannhausen, Edmund-Zimmermann-Straße 3, 86470 Thannhausen,

 

vom 12.11.2025 bis einschließlich 12.12.2025,

 

während der allgemeinen Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:15 Uhr

    Dienstag und Donnerstag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Mittwoch 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

öffentlich aus. Zusätzlich zur Auslegung werden der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen während der o. g. Veröffentlichungsfrist auch im Internet der Verwaltungsgemeinschaft Thannhausen unter www.thannhausen.de/bauleitplanung-thannhausen-1 veröffentlicht.

 

Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB kann sich die Öffentlichkeit in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.

 

Während der o.g. Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an die E-Mail-Adresse

bauleitplanung.vgem@thannhausen.de. Als Betreff geben Sie bitte an: Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Nasskiesausbeute – Burg IV“.

 

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Thannhausen den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

 

Stadt Thannhausen, 06.11.2025.gez. Alois Held, Erster Bürgermeister

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