Bekanntmachung über die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Thannhausen hat am 28. Oktober 2025 die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes "Nasskiesausbeute-Burg IV" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Aufstellung erfolgt mit Durchführung einer Umweltprüfung.
Der räumliche Geltungsbereich ist in beiliegendem Übersichtslageplan dargestellt und umfasst eine Fläche von ca. 61.240 m². Das Plangebiet beinhaltet vollständig die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 747, 748, 749 und 751 sowie die Teilflächen der Grundstücke mit den Flur-Nrn. 750 und 750/1, jeweils Gemarkung Burg. Das Plangebiet befindet sich im Südwesten der Stadt Thannhausen, Gemarkung Burg und liegt zwischen bestehenden und gesicherten Abbauflächen.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Rechtsgrundlage für den im Parallelverfahren aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Nasskiesausbeute-Burg IV“ geschaffen werden. Anlass ist die Entwicklung von neuen Abbauflächen zur standortnahen Rohstoffgewinnung. Ziel ist die Ausnutzung des Standortes zur Gewinnung von Kies durch Nass-Ausbaggerung in einem regionalplanerischen Vorranggebiet für den Abbau von Rohstoffen.
Die Bekanntmachung und der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes "Nasskiesausbeute-Burg IV“ in der Fassung vom 21. Juli 2026, bestehend aus Teil A und Teil B, sind in der Zeit
vom 02.09.2026 bis einschließlich 05.10.2026
im Internet der Verwaltungsgemeinschaft Thannhausen unter https://www.thannhausen.de/bauleitplanung-thannhausen-1 veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen während der o.g. Veröffentlichungsfrist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Verwaltungsgemeinschaft Thannhausen, Edmund-Zimmermann-Straße 3, 86470 Thannhausen,
während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:15 Uhr
Dienstag und Donnerstag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
öffentlich aus.
Die Zahl der durch das Planungsvorhaben betroffenen Belange sowie der Umfang der einzusehenden Unterlagen bewegen sich im Rahmen eines durchschnittlichen Planungsvorhabens. Eine Verlängerung der Veröffentlichungsfrist nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB ist nicht erforderlich.
Während der o.g. Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an die E-Mail-Adresse bauleitplanung.vgem@thannhausen.de. Als Betreff geben Sie bitte an: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Nasskiesausbeute – Burg IV“. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Thannhausen den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
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Arten der vorhandenen Informationen |
Verfasser |
Themen |
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Begründung und Umweltbericht der Änderung des Flächennutzungsplanes (Teil B) |
Kling Consult GmbH |
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Boden und Wasser; Fläche; Klima und Luft; Landschaft und Ortsbild; Mensch; Sach- und Kulturgüter, Planungsalternativen, Standortwahl, Erschließung, Umweltbelange, Hydrogeologie, Abbau, Rekultivierung, Ausgleich, Artenschutz, Denkmalschutz |
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Stellungnahme der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange |
Fischereifachberatung Bezirk Schwaben |
Fischerei, Gewässer |
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Stellungnahme der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange |
Landratsamt Günzburg |
Ortsplanung, Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete, Kiesabbau, wasserrechtliches Verfahren, Hydrogeologie, Naturschutz, Immissionsschutz, Verkehr, Sonstiges |
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Stellungnahme der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange |
Regionalverband Donau-Iller, Regierung von Schwaben Höhere Landesplanungsbehörde |
Vorranggebiet Rohstoffabbau, Folgefunktion |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls veröffentlicht.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Informationen über die Verarbeitung von Daten und Rechte bei der Verarbeitung von Daten können auch im Internet unter https://www.vg-thannhausen.de/datenschutz-hinweise eingesehen bzw. abgerufen werden.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Stadt Thannhausen, 27.08.2026. gez. Gerd Olbrich, 2. Bürgermeister













